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Düsseldorfer Tabelle
Seit dem 01.01.2010 gilt die neue Düsseldorfer T
abelle. Sie geht - anders als bisher - von zwei Unterhaltsberechtigten aus.

Das Kindergeld beträgt pro Kind 184,-- €, für das 3. Kind 190,-- €

und ab dem 4. Kind 215,-- €.

Es ist vom Tabellenbetrag zur Hälfte in Abzug zu bringen. Hieraus ergibt sich der Zahlbetrag.

 

 

Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder:

Die bisherige gesetzliche Regelung, wonach Väter nichtehelicher Kinder ohne Zustimmung der Kindsmutter vom Sorgerecht für ihr Kind ausge-schlossen waren, ist verfassungswidrig.

Auf ihren Antrag ist den nichtehelichen Vätern nun vom Familiengericht auch die Beteiligung am Sorgerecht einzuräumen.

(BVerfG 1 BvR 420/09; Beschluss v. 21.Juli 2010)

Der BGH gibt seine bisherige Senatsrechtsprechung auf:

Zuwendungen der Eltern an das Schwiegerkind sind nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkungen zu qualifizieren.

Nach Scheitern der Ehe können jetzt Schwiegereltern Rückforderungs-ansprüche gegenüber dem Schwiegerkind geltend machen.

(BGH Urteil vom 03.02.2010; FamRZ 2010, 958)

Urteil: Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen

Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZR 157/06). Dabei wurde zum ersten Mal ein Ehevertrag für ungültig erklärt, der den Mann finanziell überforderte.

Urteil: Abänderung eines pauschalen Unterhaltsvergleichs

Ist in einem pauschalen Unterhaltsvergleich keine Geschäftsgrundlage niedergelegt, kann dies für einen Ausschluss der Anpassung an die Abweichenden Verhältnisse bei Vertragsschluss sprechen. Die Ab-

änderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage (§313 BGB) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit Vertragsschluss oder durch eine Änderung des Gesetzes oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dadurch aber regelmäßig nicht ausgeschlossen. (BGH XII ZR8/08 v. 25.11.09)

 

Weitere Entscheidungen, die für Sie von Interesse sein könnten, werden wir hier für Sie zusammenstellen.

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